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3. Kapitel: Die Gesellschaft der Zweige, Seite 4 von 6

Zweigstaaten...

Diese „Vergesellschaftung“ der an sich freien und etwas egoistischen „Module“ geht aber nicht ohne Gesetze vonstatten;

denn sie bilden alle ein aufeinander angewiesenes Ganzes.

 

In der Gesellschaft der Zweige herrscht mehr oder weniger eine je art-typische, übergreifende „Baumhierarchie“ von Spitze und Seite.

 

(Bild rechts: "Das Viele und das Eine" / Schema eines "imaginären" Stammbaums der Angiospermen. Der Begriff "Strauch" wäre passender. Der derzeitige Zustand ist durch einen Querschnitt wiedergegeben. Nach R. DAHLGREN, 1980)

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